Seniorenwegweiser Singen

1. Beratung und Information 20 Vollmachten und Verfügungen Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder andere Ereignisse in eine Situation kommen, in der ein eigenverantwortliches Handeln und sinnvolle Entscheidungen nicht mehr möglich sind. Oftmals sind es auch die Beschwerden des Alters, die selbstverantwortliches Handeln nicht mehr zulassen. Mit entsprechenden Vollmachten und Verfügungen kann man aber Vorsorge treffen. Sollten Sie einmal in die zuvor beschriebene Lage kommen, brauchen Ihre Angehörigen oder andere Vertrauenspersonen eine Vorsorgevollmacht, um in Ihrem Namen tätig zu werden. Mit der Vorsorgevollmacht sorgen Sie also für den Fall einer Hilfsbedürftigkeit vor und vermeiden damit eine dann gegebenenfalls notwendige rechtliche Betreuung. Sie können mit einer Vorsorgevollmacht einer von Ihnen selbst ausgewählten Vertrauensperson für die von Ihnen festgelegten Bereiche des täglichen Lebens, z.B. die Wohnsituation, die ärztliche Versorgung oder auch Vermögensangelegenheiten Vertretungsvollmacht erteilen. Die Vollmacht kann sich auch auf alle Lebensbereiche erstrecken. Sobald Sie die Vollmacht unterzeichnet haben, ist diese gültig und kann von dem Vollmachtnehmer genutzt werden, es sei denn, Sie haben Einschränkungen verfügt. Die Vorsorgevollmacht Die Betreuungsverfügung Sollten Sie niemanden kennen, dem Sie eine Vollmacht erteilen können oder gute Gründe haben, eine gerichtliche Kontrolle vorzuziehen, dann verfassen Sie eine Betreuungsverfügung. Damit können Sie Vorsorge für den Fall einer eintretenden Betreuungsbedürftigkeit treffen. Mit ihr nehmen Sie Einfluss auf die Auswahl des Betreuers und die Führung der Betreuung. Das Gericht ist verpflichtet, Ihren Wunsch zu beachten. Nehmen Sie in die Betreuungsverfügung alles auf, was von einem eventuell zukünftig bestellten Betreuer beachtet

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