Seniorenwegweiser Singen

5. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen 58 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung einfach nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann sollten Sie die Grundsicherung beantragen. Darin sind alle Leistungen, die auch nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden, enthalten. ImUnterschied zu anderen Sozialhilfeleistungen ist die Grundsicherung jedoch unabhängig vom Einkommen Ihrer Kinder oder Eltern, sofern dieses 100.000 Euro im Jahr nicht übersteigt. Wer hat Anspruch? Einen Anspruch auf Grundsicherung sollten Sie prüfen lassen, wenn Sie eine Altersrente beziehen bzw. die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben und Ihr gesamtes monatliches Einkommen weniger als 865 Euro beträgt. Dies gilt ebenso, wenn Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und mindestens 18 Jahre alt sind. Keinen Anspruch haben Personen, die ihre Bedürftigkeit in den letzten 10 Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Auch wer imAusland wohnt oder Leistungen für Asylbewerber beantragt hat, erhält keine Leistungen. Welche Leistungen enthält die Grundsicherung? Die Grundsicherung hilft Ihnen dabei, die Kosten für Ihr tägliches Leben zu tragen. Dazu gehören: » Ausgaben für Ihren notwendigen Lebensunterhalt – angepasst an Ihren Familienstand und Ihre Haushaltsführung. » Aufwendungen für Ihre Unterkunft – dazu gehören Miete, Nebenkosten und Heizung. » Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Vorsorgebeiträge in angemessener Höhe. » Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen, wie für Schwerbehinderte. » Situationsabhängige Hilfen in Sonderfällen. Was wird angerechnet? Wie viel Grundsicherung Sie bekommen, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen sowie dem Ihres Ehepartners ab. Dies gilt auch, wenn Sie in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft leben, und für eingetragene Lebenspartnerschaften. Wo stellen Sie den Antrag? Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird nur auf Antrag geleistet. Zuständig für die Leistungsgewährung ist das Kreissozialamt. Landratsamt Konstanz – Kreissozialamt Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz Daniel Commercio, Tel. (07531) 800-1651 | daniel.commercio@lrakn.de Den Antrag können Sie vorab auf der Homepage des Landratsamtes (www.lrakn.de) herunterladen und ausfüllen. Anträge für Singener Bürgerinnen und Bürger nimmt Frau Kleinschschmidt von der Stadtverwaltung entgegen. Sie unterstützt beimAusfüllen und erstellt Kopien. Stadt Singen – Soziale Leistungen DAS 2 | Julius-Bührer-Str. 2, 78224 Singen Frau Kleinschmidt (EG Zi. 005) Tel. (07731) 85-516 Mo., Mi., Fr. von 8:30 bis 12 Uhr Besonders alleinstehende Frauen haben häufig eine zu geringe Rente. © Ergo Versicherungen

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